Das „Remove Laserzentrum“ hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung benötigt wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das „Remove Laserzentrum“ abgemahnt und aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da dieses sich weigerte, eine entsprechende Erklärung abzugeben, klagte der vzbv vor dem Landgericht Karlsruhe und bekam mit Urteil vom 31.08.2023 Recht (Az. 15 O 2/23). Die Gegenseite legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.04.2025 (Az. 6 U 181/23) die Berufung zurückgewiesen und damit die Verurteilung bestätigt. Verbraucher, die die Webseite aufsuchten, würden über die Preise irregeführt, die für eine dauerhafte Haarentfernung aufzubringen sind. Die in der Preisliste angegebenen Einzelpreise stellten nicht die Gesamtpreise für eine dauerhafte Haarentfernung dar. Aufgrund der Gestaltung der Webseite und der angegebenen Einzelpreise und Paketpreise bezogen jeweils auf eine oder mehrere Körperregionen wurde aber der irreführende Eindruck erweckt, als würden die angegebenen Preise für eine „dauerhafte“ Haarentfernung beansprucht.
Das Oberlandesgericht vertrat die Auffassung, dass eine eventuelle Aufklärung über die entstehenden Kosten im individuellen Beratungstermin die Irreführung, die auf der Webseite hervorgerufen wird, nicht beseitigen könne. Die Verbraucher wüssten nicht, dass sich aufgrund der Individualität noch ein anderer (höherer) Preis ergeben könnte.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
EDS StB GmbH
Stuttgarter Straße 68
70736 Fellbach
Letzte Änderung: 28.10.2021 | © EDS Steuerberatungsgesellschaft mbH 2021
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.